Aus & Weiterbildung

PERNEG UNTERNEHMENSGRUPPE
DTS-AKADEMIE KOBLENZ

Fachkraft Veranstaltungs-& Personenschutz

inkl. IHK-Sachkundeprüfung gem.§ 34a GeWO


Die Nachfrage nach vielseitig einsetzbarem Personal sowie die Anforderungen der Bewachungsbranche sind stetig steigend. Gleichzeitig wünschen sich Interessierte und Dienstleister kurze Ausbildungszeiten, hinsichtlich der Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit.

Nach erfolgreicher Absolvierung des o.g. Lehrgangs, ist ein Einsatz für die Teilnehmer in fast allen Bereichen der Bewachungsbranche möglich!

Zielgruppe:

  • • Berufseinsteiger (m/w/d)
  • • Arbeitsuchende (m/w/d)
  • • Geringqualifizierte (m/w/d)
  • • Quereinsteiger (m/w/d)
  • • Selbstständige, welche diverse Dienstleistungen in der Bewachungsbranche anbieten wollen (m/w/d)

    Zugangsvoraussetzungen:


  • • Mindestalter 18 Jahre
  • • Keine relevanten Eintragungen im Führungszeugnis
  • • Angenehmes Auftreten, gepflegtes Erscheinungsbild
  • • Ab Sprachniveau B2

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung, verfügt der Teilnehmer über folgende notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten:


  • • Waffensachkunde § 7 WaffG für Berufswaffenträger
  • • § 34a GewO - IHK
  • • Detektiv - Warenhaus & Ermittlungswesen
  • • Personenschutzausbildung (Grundkenntnisse)
  • • Veranstaltungsschutz
  • • Objektschutz
  • • Psychologie / Umgang mit Menschen
  • • Brandschutzhelfer
  • • Evakuierungshelfer
  • • Ersthelfer

Der Absolvent ist in den geforderten und aktuell am Markt gesuchten Bereichen der Sicherheitsbranche flexibel einsetzbar. Auf Grund der derzeitigen, hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt, ist eine anknüpfende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Teilnehmer in der Regel gesichert.

Die modernen und zeitgemäßen Ausbildungsziele verschaffen den Absolventen (m/w/d) in kurzer Zeit die grundlegenden und wichtigsten Bedingungen, um künftig ihren neuen Beruf langfristig, erfolgreich und sicher auszuführen.


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Bild IHK GewO34a

Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem.§ 34a GewO

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung gem.§ 34a GewO


Ziele des Lehrgangs:

Die Teilnehmer (m/w/d) werden im Lehrgang auf die IHK- Sachkundeprüfung vorbereitet. Die Orientierung der Lehrinhalte erfolgt arbeitsmarktorientiert und auf die Prüfungsfächer abgestimmt. Die Sachkundeprüfung ist die wesentliche Grundlage für den Einstieg ins Bewachungsgewerbe.

Zugangsvoraussetzungen:

  • • Mindestalter 18 Jahre

Prüfungsinhalte

Rechtsgrundlagen

  • • Grundrechte
  • • Rechtssystem
  • • Landesrecht/ Polizei
  • • Kooperation mit der Polizei
  • • Ordnungsbehörden
  • • Abgrenzung zur Polizei
  • • Bewachungsverordnung
  • • Eigentum/ Besitz
  • • Ausgewählte Tatbestände aus dem StGB
  • • Rechte Betroffener nach BDSG und Strafprozessordnung
  • • Notwehr/ Notstand
  • • Schadensersatz
  • • Unerlaubte Handlungen
  • • Dienstanweisung
  • • Unfallverhütung
  • • Waffengesetz
  • • Bewachungspersonal als Zeuge vor Gericht
  • • Garantenstellung

Psychologie:

  • • Selbstsicherheit
  • • Motivation
  • • Konflikt/ Konfliktbewältigung
  • • Stress
  • • Kommunikation/ Nonverbale Kommunikation
  • • Eskalation/Deeskalation
  • • Nonverbale Kommunikation
  • • Fehler im Umgang mit Menschen

Technik

  • • Gefahrenmeldung
  • • Kommunikationsmittel
  • • Ablauf einer Alarmverfolgung
  • • Brandschutztechnik
  • • EDV- Sicherheitstechnik
  • • Mechanische Sicherheitseinrichtungen

Abschlüsse:

  • • IHK- Zertifikat bei bestandener Sachkundeprüfung
  • • Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers

Dauer: 160 UE

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Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung gem.§7 WaffG


Bundesweit anerkannte Prüfung mit vorrausgehender Unterrichtung


Zielgruppe:


Alle Mitarbeiter (m/w/d) der Bewachungsbranche welche in Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Schusswaffe im Dienst tragen müssen (u.a. Militärische Schutzbereiche, Geld-/ Werttransport, Personenschutz).

Zugangsvoraussetzungen:

  • • Mindestens 18 Jahre

Ziele des Lehrganges:

Erwerb der gewerblichen Waffensachkundeprüfung durch das Ablegen einer Prüfung vor dem behördlich zugelassenen Prüfungsausschuss. Beherrschen der vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Kenntnisse, zum sicheren Umgang mit einer Schusswaffe.


Prüfungsinhalte:


  • • Waffenrecht
  • • Ballistik
  • • Sichere Waffenhandhabung
  • • Strafrecht
  • • Waffentechnik
  • • Praktische Schießübung

Prüfung:


  • • Schriftliche Prüfung
  • • Mündliche Prüfung
  • • Sichere Waffenhandhabung
  • • Schießen / Verhalten beim praktischen Schießen

Abschlüsse:


  • • Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG für Lang- und Kurzwaffen mit Zertifikat
  • • Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers
  • • Erfüllen der Voraussetzung für das Führen einer Schusswaffe im Dienst

Was Sie noch wissen sollten:

Waffensachkundeprüfung ist nicht gleich Waffensachkundeprüfung! Nicht alle Ausbildungslehrgänge und Prüfungen werden von den Waffenbehörden anerkannt. Unser Ausbildungszentrum ist verbandsunabhängig und bundesweit staatlich anerkannt.


Dauer: 40 UE

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Waffen

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Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer

Zielgruppe:

  • • Mitarbeiter die als Evakuierungshelfer im Unternehmen tätig werden möchten
  • • Sicherheitskräfte
  • • Ordnungskräfte

Zugangsvoraussetzunen:

  • • Mindestalter 18 Jahre

Ausbildungsinhalte:


  • Aufgaben des Evakuierungshelfers

  • Verhalten bei Menschen im Schadensfall

  • Flucht-/ Rettungswege
  • - Verhalten bei Gefahr
  • - Rauchschutz in Fluchtwegen
  • - Orientierung bei Verrauchung


  • Angst-/ Panikreaktionen
  • - Reizeinwirkung bei Gefahr
  • - Verhaltensmuster
  • - Gernerelle Angst- und Panikreaktionen
  • - Panikvermeidung

Abschluss:


  • • Bildungsträger-Teilnahmebescheinigung

Dauer 8 UE

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Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Zielgruppe:

  • • Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer im Unternehmen tätig werden sollen

Zugangsvoraussetzungen:

  • • Mindestens 18 Jahre

Ausbildungsinhalte:


  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Betrieblich organisatorischer Brandschutz
  • - Kurzdarstellung nach DIN 14096
  • - Rettungswege in Gebäuden
  • - Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • - Brandlasten

  • Besondere Risiken im Betrieb
  • - Feuer- und Heißarbeiten
  • - Tätigkeit von Fremdfirmen
  • - Feuergefährdete Bereiche
  • - Elektrische Anlagen

  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
  • - Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • - Kontrolle bei Feuer- und Heißarbeiten
  • - Mitwirkung bei Hausalarmierung
  • - Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
  • - Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung
  • - Übernahme von Arbeiten bei Brandbekämpfung
  • - Sichern von Sachwerten
  • - Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr

  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel Löschgeräte, Löschtaktik
  • Abschlusstest schriftlich / praktisch

Abschluss:


  • • Brandschutzhelfer-Zertifikat bei bestandener Prüfung

Dauer: 16 UE


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Fachkraft Detektiv (IHK)

Fachkraft Detektiv (IHK)

Ermittler im Gewerbe-/ Wirtschafts- & Privatsektor (m/w/d)

  • • Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer im Unternehmen tätig werden möchten
  • • Sicherheitskräfte welche für den Schutz und die Sicherheit von Menschen und Objekten ausgebildet sein müssen

Ausbildungskonzept zum Lehrgang


In den allgemeinen Dienstleistungen des Sicherheitsgewerkes setzt sich die Nachfrage nach vielseitig qualifiziertem und einsetzbarem Personal deutlich steigend fort. Gleichzeitig wünschen sich Interessierte und Dienstleister kurze Ausbildungszeiten, hinsichtlich der Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit.

Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs ist ein Einsatz in vielen Bereichen der Sicherheitsdienstleistung, insbesondere im Bereich des Ermittlungsgewerbes, sowohl im gewerblichen Bereich (Gewerbedetektiv), als auch im privaten Rahmen (Privatdetektiv) möglich. Besonders zu erwähnen, ist hierbei jedoch, dass auch Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausgeübt werden können, da sowohl der Detektiv im Einzelhandel geschult wird, als auch die Bewachungsgewerbeerlaubnis (Sachkundenachweis § 34a) während des Lehrgangs erworben wird und somit auch Einsätze in der Bewachungsbranche durchführbar sind.

Die Teilnehmer lernen rechtliche Grundlagen anzuwenden und bei der Tätigkeitsausübung zu beachten. Sicherheitsrelevante Vorfälle können beurteilt und bewertet werden. Notwendige Reaktionen werden ohne zeitlichen Verzug eingeleitet und unter Beachtung der Eigensicherung umgesetzt. Die Ausbildung folgt streng den gesetzlichen Vorgaben und orientiert hinsichtlich der Teilabschlüsse an den allgemein gültigen und bundesweit anerkannten Qualifizierungen. Durch die Qualität und die konsequente Ausrichtung der Ausbildung an die Anforderungen unserer Kooperationspartner und großer Sicherheitsdienstleister, stellen wir die absolute Marktgerechtigkeit sicher.

Zielgruppe:


Die Weiterbildung ist für weibliche, männliche und diverse Personen konzipiert, die ihren beruflichen Werdegang in der Sicherheitsbranche beginnen wollen und eine qualifizierte Fachausbildung anstreben, für Sicherheitskräfte, die sich qualifizieren und ihr Wissen erweitern möchten und für aktive Detektive, Ermittler, die ihr Wissen modernisieren möchten.

Zugangsvoraussetzungen

  • • Mindestalter 18 Jahre
  • • Eignung für die Tätigkeit Detektiv
  • • Keine relevanten Eintragungen im Führungszeugnis
  • • Angenehmes, gepflegtes Äußeres
  • • Ab Sprachniveau B2

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung, verfügt der Teilnehmer über alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten

  • • Ermittlungs- und Detektivtätigkeiten eigenständig durchführen zu können,
  • • eine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung auszuüben,
  • • deeskalierend zu reagieren,
  • • moderne Sicherheitstechnik zu bedienen,
  • • einschlägige Arbeitnehmerrechte und berufsgenossenschaftliche Vorschriften anzuwenden,
  • • intern und extern zu kommunizieren und zu dokumentieren
  • • u.v.m.

Der Absolvent ist in den geforderten und aktuell am Markt gesuchten Bereichen der Detektei-/ und Sicherheitsbranche, flexibel einsetzbar. Auf Grund der derzeitigen, hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt, ist eine anknüpfende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Teilnehmer in der Regel gesichert.

Die modernen und zeitgemäßen Ausbildungsziele verschaffen dem Absolventen in kurzer Zeit die grundlegenden und wichtigsten Bedingungen, um künftig seinen neuen Beruf langfristig, erfolgreich und sicher auszuführen.


Ausbildungsmethoden und Ausbildungsorganisation

Die Ausbildung ist praxisorientiert organisiert. Alle Lehrinhalte werden leicht verständlich, sowohl im Klassenverband als auch in Gruppen- und Einzelausbildung anwendungsbereit vermittelt. Für das Selbststudium wird jedem Teilnehmer begleitende Literatur ausgehändigt, welche eigenständig genutzt werden kann.

Alle praktischen Übungen, werden unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und Nutzung zielgruppenspezifischer Kraftfahrzeuge durchgeführt.

Je nach Unterrichtsinhalt und Thema wird das Wissen praxisnah vermittelt und anwendungsbereit gefestigt. Durch regelmäßige Tests, wird der Wissensstand festgestellt. Somit wird frühzeitig Defiziten in der Wissensaufnahme vorgebeugt und begegnet.

Unsere Dozenten haben teilweise 30 Jahre und mehr, durchgehende Praxiserfahrung sind erfolgreiche Unternehmer und absolute Fachleute auf Ihrem Gebiet.

Inhaltliche Schwerpunkte

Der Lehrgang "Fachkraft Detektiv" beinhaltet alle Thematiken, welche von großen Sicherheitsdienstleistern gefordert werden und schafft alle notwendigen Voraussetzungen, um vielseitige Aufgabenbereiche auszufüllen und somit optimal auf die spätere Ausübung unter dienstleistungsspezifischen Aspekten vorbereitet zu sein.

1. Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung

Theorieunterricht, Erarbeitung der Themen in Diskussionen und Gruppenarbeit

Lernziel:

Erlangung der Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit im privaten und gewerblichen Sicherheitssektor, Anhäufung von Wissen über psychologische Grundlagen, Vermittlung von präventivem Verhalten hinsichtlich der Eskalation von Konfrontationen und unfallträchtigen Gefahrenmomenten, Wissenserweiterung in Bezug auf Sicherheitstechnik, Bestehen der mündlichen und schriftlichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Lerninhalte:

  • • Recht der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • • Gewerberecht und Datenschutz
  • • Bürgerliches Recht
  • • Straf- und Verfahrensrecht
  • • Unfallverhütungsvorschriften
  • • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • • Umgang mit dem Menschen
  • • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • • Schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK

160 Unterrichtseinheiten inklusive Prüfung

2. Industrie-/ Gewerbedetektiv / Privatermittler

Theorieunterricht, praktische Übungen, Fallbeispiele

Lernziel:

Kennen und Anwenden der rechtlichen Grundlagen, Festigung der Lerninhalte durch praktische Umsetzung

Lerninhalte:

  • • Recht der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • • Kriminalistik im Detektivberuf
  • • Mitarbeiterüberwachung
  • • Ermittlungsdienst & Observation
  • • Warnhaussicherung & Verkaufsraumbeobachtung
  • • Befragungslehre
  • • Testdiebstähle/ - Einkäufe
  • • Praktische Umsetzung der o.g. Lerninhalte
  • • Videoanalyse und Berichterstattung

120 Unterrichtseinheiten

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Foto Detektivarbeit

Bbodyguard

Personenschutz / Waffenlose Verteidigung

Personenschutz / Waffenlose Verteidigung

Grundlagenkurs

Zielgruppe:

  • • Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, die in Ausübung ihrer Tätigkeit in körperliche Konfliktsituationen kommen können und denen man den Schutz von Personen und Objekten überträgt
  • • Arbeitnehmer die Ihre Einsatzgebiete diesbezüglich erweitern möchten
  • • Zukünftige Mitarbeiter von Geld-/Werttransportunternehmen, Wach- & Sicherheitspersonal
  • • Selbständige, welche den Personenschutz als Dienstleistung anbieten wollen
  • • Arbeitssuchende
  • • Quereinsteiger im Personenschutz, etc.

Zugangsvoraussetzungen:

  • • Mindestalter 18 Jahre

Inhalte des Lehrgangs:


  • • Allgemeine Rechtskunde
  • • Personenschutztaktik und Ausrüstung
  • • CQB (Taktisches Arbeiten mit der Kurzwaffe)
  • • Waffenkunde
  • • Praktische Schießausbildung
  • • Training mit der Schusswaffe im Dienst
  • • Sprengstoff-Grundlagen (USBV)
  • • Aktuelle Attentatsfallstudien
  • • Personenschutzdienstkunde
  • • Psychologie des Menschen
  • • Einsatz von Schutz-/ Sicherheitstechnik
  • • Nahkampf (Wing-Tshun) / Abwehr von Angreifern, Schutz der Zielperson
  • • Taktische Erste Hilfe-Maßnahmen

Abschluss:


  • • Personenschutz-Zertifikat bei bestandener Prüfung


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Präventionsschulung Spielsucht - für Spielhallen und Gastonomie

Im Jahr 2015 wurde die DTS Akademie um den Baustein der Suchtpräventionsschulungen-Spielsucht erweitert.

In diesem Bereich schulen wir bundesweit Servicepersonal und deren Vorgesetzte für Spielhallen, Gast-/Raststätten sowie auch für Wettvermittlungsstellen in der Früherkennung von potenziellem Suchtverhalten. Selbstverständlich sind diese durch die jeweiligen Ministerien der Länder zertifiziert und anerkannt.

Neben unseren Präsenzschulungen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit des „E-Learning“.

Unsere Dozenten sowie unser internes Personal sind durch regelmäßige Weiterbildungen durch zertifizierte Psychologen, im Bereich Suchtprävention fachlich und pädagogisch auf dem neusten Stand, um die Teilnehmer nach den Gesetzesvorgaben und den Ansprüchen der zuständigen Ministerien, bestmöglich zu schulen.

Selbstverständlich gewähren wir unseren Kunden Gruppenrabatte und führen auf individuelle Anfrage auch “Inhouse – Schulungen“ durch.

Sämtliche benötigte Technik sowie alle relevanten Schulungsunterlagen werden kostenfrei durch uns gestellt, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.

Unsere modernen, sonnenlichtdurchfluteten Schulungsräume bestehen aus eigenen, festen Räumlichkeiten im Herzen von Koblenz sowie individuell buchbaren Räumen.

Da wir sehr kundennah arbeiten, generieren wir unsere Schulungstermine und Räumlichkeiten so, dass möglichst kein Teilnehmer einen weiten Weg auf sich nehmen muss.

Eine Schulung durch die DTS Akademie ist überall möglich!

Informieren Sie sich gerne kostenfrei telefonisch oder per Email über unsere Dienstleistungen rund um das Thema „Suchtprävention-Glücksspiel“.

Wir freuen uns auf Sie!

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Spielautomaten

Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur für Arbeit

Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur für Arbeit

Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II.

Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die Maßnahmeträger werden vom Arbeitsvermittler vorgegeben.

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungs- maßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als Trainingsmaßnahmen gefördert werden.

Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert. Für Inhaber eines Bildungsgutscheins werden die Kosten für den Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke, gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie für eine notwendige Eignungsfeststellung übernommen.


AZWV Zertifizierung


Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 gem. § 87 SGB III und regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaß- nahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.

Über so genannte fachkundige Stellen (FKS) können sich Bildungsträger ihre Bildungsmaßnahmen zertifizieren lassen. Das bedeutet, dass mit einer Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle ein Bildungsträger (Verein, GmbH, gGmbH usw.) als zugelassener Bildungsträger nach § 84 SGB III in Verbindung mit §§ 7,8 AZWV und mit der jeweiligen (zertifizierten) Fortbildungsmaßnahme als zugelassene Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III ausgestattet ist.





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